Alles zur Höhe und zu den Voraussetzungen zum Baukindergeld weiß das Team von Immobilienservice Naumann.
Das Baukindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Familien mit Kindern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss und der Familie dabei hilft, die Kosten für den Hausbau oder -kauf zu tragen. Das Baukindergeld wurde im Jahr 2018 eingeführt und ist eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), erwähnt das Team von Immobilienservice Naumann.
Das Baukindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten. Es ist darauf ausgelegt, Familien mit Kindern beim Bau oder Kauf einer Immobilie zu helfen. Um das Baukindergeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss beispielsweise die Immobilie selbst genutzt werden und es darf keine andere Immobilie im Besitz der Familie sein.
Das Baukindergeld wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und beträgt pro Kind 12.000 Euro. Dabei ist es laut Immobilienservice Naumann unerheblich, ob es sich um ein Neubauvorhaben oder den Kauf einer Bestandsimmobilie handelt. Das Baukindergeld kann auch mit anderen Förderungen kombiniert werden, beispielsweise mit einem KfW-Kredit.
Grundlagen des Baukindergeldes
Definition und Zweck des Baukindergeldes
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien mit Kindern, die den Kauf oder Bau eines Eigenheims unterstützt. Es wurde im Jahr 2018 im Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung eingeführt. Als Ziel des Baukindergeldes gilt, Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und damit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern.
Baukindergeld wird von der KfW im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ausgezahlt. Die Förderung ist einkommensabhängig und beträgt pro Kind 12.000 Euro, die über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt werden.
Geschichte und Entwicklung
Die Idee des Baukindergeldes geht auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 zurück, meint Immobilienservice Naumann. In diesem wurde die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als eines der wichtigsten Ziele der Regierung definiert. Nach langen Diskussionen und Verhandlungen wurde das Baukindergeld schließlich im September 2018 eingeführt.
Seitdem hat das Baukindergeld zahlreichen Familien dabei geholfen, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Im Jahr 2020 wurden insgesamt rund 75.000 Anträge auf Baukindergeld gestellt. Das ist eine beachtliche Zahl, sagt Immobilienservice Naumann.
Wesentliche Merkmale
Um das Baukindergeld beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Familie zum Beispiel mind. ein kindergeldberechtigtes Kind haben und Einkommensgrenzen einhalten. Die genauen Voraussetzungen können auf der Website der KfW nachgelesen werden.
Das Baukindergeld ist eine wichtige staatliche Förderung für Familien mit Kindern, die den Erwerb von Wohneigentum erleichtert und damit einen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leistet. Bis jetzt hat es laut Immobilienservice Naumann ganz gut geklappt.
Anspruchsvoraussetzungen und Berechtigung
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der einen beträchtlichen Teil der Finanzierung ausmacht. Um das Baukindergeld zu beantragen, müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Kriterien für die Berechtigung zum Baukindergeld erläutert.
Einkommensgrenzen und Haushaltsgröße
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Baukindergeldes, sagt Immobilienservice Naumann. Familien und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr haben Anspruch auf das Baukindergeld. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Die genauen Einkommensgrenzen können auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eingesehen werden.
Kriterien für Immobilien
Das geförderte Eigenheim muss bestimmte Kriterien erfüllen, um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben. Es muss sich um den Erstbezug der Immobilie handeln und das Eigenheim muss selbst genutzt werden, erwähnt das Team von Immobilienservice Naumann. Zudem muss das Eigenheim in Deutschland liegen und den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen.
Anforderungen an Familien und Alleinerziehende
Um das Baukindergeld zu erhalten, müssen Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren zusammenleben. Es spielt keine Rolle, ob das Kind leiblich oder adoptiert ist. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf das Baukindergeld, sofern sie mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren zusammenleben. Bei getrennt lebenden Eltern kann das Baukindergeld nur einmal beantragt werden.
Insgesamt bietet das Baukindergeld eine attraktive Möglichkeit für Familien und Alleinerziehende, den Erwerb oder Bau eines Eigenheims zu erleichtern. Es ist jedoch wichtig, die Anspruchsvoraussetzungen und Berechtigung genau zu prüfen, bevor ein Antrag gestellt wird.
Antragsprozess und Auszahlung
Schritte der Antragstellung
Um das Baukindergeld zu beantragen, müssen Interessierte laut Immobilienservice Naumann einen Antrag bei der KfW-Bank stellen. Dafür müssen sie sich zuerst auf der Webseite der KfW-Bank registrieren und den Antrag online ausfüllen. Nach der Registrierung erhalten sie eine Bestätigung mit einem Link zum Antrag.
Im Antrag müssen alle erforderlichen Angaben gemacht werden, wie zum Beispiel die persönlichen Daten des Antragstellers, die Daten der Immobilie und die Größe der Familie. Es ist wichtig, alle Angaben vollständig und korrekt auszufüllen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Zusätzlich zum Antrag müssen bestimmte Nachweise und Unterlagen eingereicht werden, erinnert Immobilienservice Naumann. Dazu gehören unter anderem der Kaufvertrag oder der Baugenehmigungsbescheid, der Einkommensnachweis und die Geburtsurkunden der Kinder. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
Auszahlungsverfahren und Zeitraum
Nachdem der Antrag auf Baukindergeld bei der KfW-Bank eingegangen ist, wird er geprüft und bewilligt. Wenn der Antrag bewilligt wird, erfolgt die Auszahlung des Baukindergeldes in zehn jährlichen Raten. Der Zeitraum für die Auszahlung beginnt im Jahr nach dem Einzug in die Immobilie und endet nach zehn Jahren.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Baukindergeld nur für den Ersterwerb einer eigenen Wohnimmobilie gewährt wird und nicht für den Kauf von Ferienhäusern oder Zweitwohnungen. Außerdem müssen die Voraussetzungen hinsichtlich des Haushaltseinkommens und der Familiengröße erfüllt sein.
Immobilienservice Naumann weiß, dass der Antragsprozess für das Baukindergeld insgesamt relativ einfach und unkompliziert ist. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, kann die Bewilligung und Auszahlung schnell erfolgen.